Und erst wenn diese Voraussetzung vorliegt, stellt sich die Frage nach einer Neuerteilung der Aufenthaltsbewilligung beziehungsweise einer allenfalls möglichen Rückstufung des Anwesenheitsrechts auf die Aufenthaltsbewilligung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_682/2012 vom 7.2.2013 E. 5 und 6; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1030/2012 vom 12.9.2012 E. 4–6). Die Niederlassungsbewilligung einer ausländischen Person, deren Wegweisung aus der Schweiz unverhältnismässig wäre, darf daher nicht mit der Begründung widerrufen werden, anstelle der Niederlassungsbewilligung werde ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, weshalb sie die Schweiz gar nicht verlassen müsse.