Die Frage der Verhältnismässigkeit stellt sich mithin nicht nur in Bezug auf den Entzug der Bewilligung, sondern auch und vor allem hinsichtlich des damit grundsätzlich einhergehenden Verlassens der Schweiz. Die Niederlassungsbewilligung einer ausländischen Person, deren Wegweisung aus der Schweiz unverhältnismässig wäre, darf daher nicht mit der Begründung widerrufen werden, anstelle der Niederlassungsbewilligung werde ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, weshalb sie die Schweiz gar nicht verlassen müsse. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: