Dies ist nicht der Fall, wenn der Gesuchsteller seine Bewilligung noch vor Gesuchseinreichung oder während des hängigen Verfahrens verloren hat, etwa weil sie widerrufen wurde oder erloschen ist. Der Gesuchsteller hat deshalb stets dafür besorgt zu sein, dass seine Aufenthaltsbewilligung von den Behörden des alten Wohnsitzkantons verlängert wird, bis über den Kantonswechsel entschieden ist. Unterlässt er dies, ist das Gesuch um Kantonswechsel abzulehnen.