Gemäss Inhalt des Gastro-Grundseminars G1 (vgl. http://www.gastrosuisse.ch/dbFile/229396/2011-Wegleitung_G1_d.pdf) und Prüfungsordnung (vgl. http://www.gastrosuisse.ch/dbFile/228684/Reglement_G1_d.pdf) werden für das Bestehen der Prüfung praktisch die gleichen fachlichen Kenntnisse vorausgesetzt wie im Kanton Luzern. Es kann deshalb von der Gleichwertigkeit der beiden Zulassungssysteme ausgegangen werden. Sowohl die Luzerner als auch die Berner Gastgewerbegesetzgebung sehen nebst persönlichen auch ausreichende fachliche Voraussetzungen vor. Gemäss Art. 3 Abs. 2 lit.