Auch das Gastgewerbegesetz des Kantons Bern vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11) gestattet die Führung eines Restaurationsbetriebs nur vertrauenswürdigen Personen (vgl. Art. 19 GGG). Abschlüsse bernischer Berufsverbände werden als gastgewerbliche Fähigkeitsausweise anerkannt, sofern diese die allgemein anerkannten Grundkenntnisse zur Leitung eines Gastgewerbebetriebs und die berufsethischen Anforderungen vermitteln, wie sie in Reglementen und Richtlinien der schweizerischen Berufsverbände enthalten sind (Art. 20 GGG und Art. 20 Gastgewerbeverordnung des Kantons Bern vom 13.4.1994 [BSG 935.111]). Die Beschwerdeführerin hat das Gastro-Grundseminar G1 von Gastro-Suisse abgeschlossen.