Im vorliegenden Fall geht aus dem Polizeirapport vom 18. Februar 2014 hervor, dass diese anlässlich einer Schwerpunktkontrolle hat feststellen können, dass der Beschwerdeführer am 11. Februar 2014 auf dem Bahnhofplatz in Luzern einer Drittperson etwas verkauft hat. Diese Person habe in der Folge zugegeben, Ritalin vom Beschwerdeführer gekauft zu haben. Nach anfänglichem Leugnen habe dies auch der Beschwerdeführer bestätigt. Er sei deshalb für 24 Stunden formlos vom Bahnhof- und Europaplatz weggewiesen worden. In einem Schreiben vom 17. Februar 2014 habe der Beschwerdeführer seine Aussagen vom 11. Februar 2014 widerrufen.