Ähnliches gilt für ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren wurden oder hier die Schule besucht haben, und Rentner, die zur Abklärung der Integrations- oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatstaat ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung stellen. Demgegenüber haben Kinder, die im Ausland geboren wurden und erst später im Rahmen eines Familiennachzuges in die Schweiz nachgezogen werden, den Integrationsprozess noch vor sich.