Die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung für die Absolvierung des Militärdienstes, eine Weiterbildung oder die Ausübung einer befristeten Tätigkeit im Auftrag des schweizerischen Arbeitgebers benötigen denn auch vorwiegend erwachsene Personen, deren Integrationsprozess in aller Regel schon abgeschlossen ist. Ähnliches gilt für ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren wurden oder hier die Schule besucht haben, und Rentner, die zur Abklärung der Integrations- oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatstaat ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung stellen.