Die Situation ausländischer Kinder, welche in ihrem Heimatland die Schule besuchen und demzufolge lediglich die Schulferien in der Schweiz verbringen, ist mit den vom BFM erwähnten Fällen vorübergehender Auslandaufenthalte dennoch nicht vergleichbar. Die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung für die Absolvierung des Militärdienstes, eine Weiterbildung oder die Ausübung einer befristeten Tätigkeit im Auftrag des schweizerischen Arbeitgebers benötigen denn auch vorwiegend erwachsene Personen, deren Integrationsprozess in aller Regel schon abgeschlossen ist.