3.4.4). 3. Mit Schreiben vom 29. September 2013 hat die Mutter des Beschwerdeführers um Aufrechterhaltung seiner Niederlassungsbewilligung ersucht. Als Begründung führt sie an, die Familie habe entschieden, den Beschwerdeführer für die nächsten drei Jahre in Y zur Schule zu schicken, da er in der Schweiz die 6. Klasse repetieren müsste, in Y hingegen bereits in die 7. Klasse gehen könnte. 3.1 Es ist unbestritten, dass das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers rechtzeitig eingereicht worden ist.