Damit soll verhindert werden, dass vor der Anordnung eines Rayonverbots ein unter Umständen langwieriges Strafverfahren durch alle Instanzen abgewartet werden muss. Der Gesetzgeber wollte mit den Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen eine Grundlage schaffen, um rasch und effizient gegen gewaltbereite Personen vorgehen zu können. Eine Beweisaufnahme nach einer Strafanzeige erfolgt unabhängig davon durch die Strafverfolgungsbehörden. Ihre Resultate werden natürlich berücksichtigt (Botschaft BWIS, BBl 2005 5629).