Allerdings schränkt ein Rayonverbot das Grundrecht der Bewegungsfreiheit über längere Zeit ein und kann (bei Eintragung in der Datenbank Hoogan) noch über seine Geltungsdauer hinaus negative Folgen für Betroffene zeitigen. Insofern müssen Betroffene die Möglichkeit haben, die Aufhebung des Rayonverbots zu verlangen, wenn der Verdacht gewalttätigen Verhaltens sich nachträglich als ungerechtfertigt erweist. Ist das Rayonverbot – wie im vorliegenden Fall – unangefochten in Rechtskraft erwachsen, kann gestützt auf nachträglich bekannt gewordene erhebliche Tatsachen und Beweismittel unter Umständen ein Wiedererwägungsgesuch gestellt werden (vgl. BGE 136 II 177 E. 2.1 S. 181).