Ein förmlicher strafprozessualer Beweis oder gar eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wird nicht verlangt (vgl. Botschaft des Bundesrates zu Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit [BWIS] vom 17.8.2005, in: BBl 2005 5629, zu Art. 24b; Art. 24b BWIS wurde am 1.10.2010 abgelöst durch Art. 4 Konkordat; Urteil des Bundesgerichts 1C_88/2011 vom 15.6.2011 E. 3.5). Allerdings schränkt ein Rayonverbot das Grundrecht der Bewegungsfreiheit über längere Zeit ein und kann (bei Eintragung in der Datenbank Hoogan) noch über seine Geltungsdauer hinaus negative Folgen für Betroffene zeitigen.