Die Aufenthaltsbewilligung wurde seither jährlich verlängert, zuletzt bis am 13. März 2011. Weil gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz hängig ist, sistierte die Vorinstanz das mit seinem Verlängerungsgesuch vom 16. Februar 2011 eingeleitete Verfahren. Das Strafverfahren ist aktuell beim Kriminalgericht des Kantons Luzern hängig. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Bis ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegen wird, kann es noch längere Zeit dauern. Der Aufenthaltsstatus des Beschwerdeführers befindet sich seit mehr als zweieinhalb Jahren in einem "Schwebezustand". Dies lässt sich jedoch nicht weiter rechtfertigen.