Im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernimmt die Sozialhilfe hier eine stabilisierende Funktion und trägt dazu bei, dass Schuldenspiralen durchbrochen werden. Zu einer minimalen Schuldenberatung gehören die Klärung der Schuldenlage, die Schuldenprävention, die Stabilisierung des Budgets auf dem Existenzminimum mit der Einstellung von Rückzahlungen, eine Basisberatung im Umgang mit Schulden und gegebenenfalls die Vermittlung von spezialisierten Beratungsangeboten (vgl. Grundlagenpapier der Skos, Sozialhilfe, Ursachen und Folgen von Überschuldung, Bern 2025, S. 12, 18 und 22, mit Verweisen; https://skos.ch/publikationen/grundlagenpapiere, abgerufen am 8. Oktober 2025)