Die umfassende Abklärung der persönlichen und sozialen Situation ist dabei Grundlage einer professionellen Sozialhilfe (Individualisierungsprinzip). Die persönliche Hilfe umfasst ein breites, nicht abschliessendes Leistungsspektrum, wie zum Beispiel Budgetberatung und Schuldensanierung (Wizent Guido, Sozialhilferecht, Zürich/St. Gallen 2023, Rz. 237 und 573). Dabei kommt der Schuldenberatung in Überschuldungssituationen besondere Wichtigkeit zu. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernimmt die Sozialhilfe hier eine stabilisierende Funktion und trägt dazu bei, dass Schuldenspiralen durchbrochen werden.