Neben der wirtschaftlichen Sozialhilfe umfasst die individuelle Sozialhilfe auch die persönliche Sozialhilfe (§ 2 Abs. 2 SHG). Persönliche Sozialhilfe wird geleistet durch Information, Beratung und Betreuung, Vermittlung an Institutionen der Sozialhilfe, die unter anderem im Bereich Alter tätig sind, sowie sonstige Dienstleistungen, wie Budgetberatung oder Einkommens- und Vermögensverwaltung (§ 25 SHG). Diese zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken.