Das Ehepaar A (beide Jahrgang 1938) wurden seit Mai 2022 mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Im Mai 2024 teilten sie dem zuständigen Sozialdienst mit, dass sie seit Unterstützungsbeginn monatliche Renteneinnahmen aus ihrem Heimatland erhalten, die sie bei Unterstützungsbeginn nicht deklariert hatten und gemäss eigenen Angaben zur Rückzahlung eines Darlehens verwendeten. Daraufhin verfügte die Sozialhilfebehörde die Rückerstattung unrechtmässig erwirkter wirtschaftlicher Sozialhilfe in 99 monatlichen Raten à 15 Prozent des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt. Aus den Erwägungen: 2. 2.1. (...) Die wirtschaftliche Sozialhilfe deckt das soziale Existenzminimum ab.