Insbesondere im Bereich der Asylsozialhilfe, wo niedrigere Unterstützungsansätze gelten, kann die Durchsetzung des Rückerstattungsanspruchs eine unbillige Härte für die betroffene Person bedeuten, wenn die Ansätze dadurch über längere Zeit auf dem Nothilfeniveau belassen werden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Das Ehepaar A (beide Jahrgang 1938) wurden seit Mai 2022 mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt.