Zu den Ausgaben gehört der GBL, welcher Ausgaben für Bekleidung, Schuhe, Freizeit und Sport umfasst, über deren Verwendung die Beschwerdeführenden im Rahmen ihrer Dispositionsfreiheit selbst entscheiden können. Darüber hinaus können auf der Ausgabenseite auch SIL erfasst werden, also zum Beispiel zusätzliche Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen (fördernde SIL), die bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 300.– pro Kind und Jahr von der Sozialhilfe übernommen werden. Die Zusprechung einer solchen Leistung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Behörde und richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.