www.skos.ch September 2025). Andererseits ist in Bezug auf das im Sozialhilferecht geltende Bedarfsdeckungsprinzip zu beachten, dass Kinder und Jugendliche aus sozialhilfebeziehenden Haushalten nicht bessergestellt werden als Kinder und Jugendliche aus Familien, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, aber keinen Anspruch auf Unterstützung haben (Skos-Richtlinien A.3. Erläuterungen Bst. c).