Die Pauschalbeträge ermöglichen den unterstützten Personen, ihr verfügbares Einkommen selbst einzuteilen und frei zu entscheiden, wie sie die erhaltene Pauschale auf die einzelnen als inbegriffen geltenden Positionen verwenden (Skos-Richtlinien C.3.1., inkl. Erläuterungen Bst. a und c). Zusätzlich zum GBL ermöglichen situationsbedingte Leistungen (SIL), Sozialhilfe individuell und bedarfsbezogen unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Lage der unterstützten Person auszurichten. Ihre Ausrichtung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörde (Skos-Richtlinien C.6.1. Abs. 1, inkl. Erläuterungen Bst.