Auf der Ausgabenseite werden zur materiellen Grundsicherung alle in einem Privataushalt notwendigen Ausgabenpositionen erfasst. Berücksichtigt werden der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL), die anrechenbaren Wohnkosten, die medizinische Grundversorgung, die situationsbedingten Leistungen (SIL) und die Integrationszulagen für Nichterwerbstätige (Skos-Richtlinien C.2., inkl. Erläuterungen Bst. a). Abweichungen von dieser Regelung sind nur im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung oder der Skos-Richtlinien zulässig. Sie müssen durch das zuständige Sozialhilfeorgan begründet und verfügt werden (Skos-Richtlinien C.1., inkl. Erläuterungen Bst.