Nach dem Prinzip der Individualisierung werden Hilfeleistungen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens und der rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst (Skos-Richtlinien A.3. Abs. 3). Der Bedarf der betroffenen Person zeigt die Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgaben und Einnahmen für ihren Haushalt. Auf der Einnahmenseite werden die Einnahmen mit Ausnahme des Einkommensfreibetrags, das Vermögen und die finanziellen Ansprüche gegenüber Dritten berücksichtigt. Auf der Ausgabenseite werden zur materiellen Grundsicherung alle in einem Privataushalt notwendigen Ausgabenpositionen erfasst.