Mittlerweile sind die Geschwister seit acht Jahren bei der Pflegefamilie F platziert. Eine Umplatzierung wurde aufgrund der bedarfsgerechten Unterbringung und zum Schutz des Kindeswohls auch dann nicht angestrebt, als die Gemeinde Z von 2017 bis 2019 die Kosten der Platzierungen allein übernahm. In dieser Zeit wurden die beiden Ausnahmebestimmungen § 29 Abs. 2 sowie § 32a SEG im Rahmen der Gesetzesrevision von 2019 eingeführt.