Der Standort der Organisation C, welche die Platzierungen bei der Pflegefamilie F vermittelte und das Pflegeverhältnis begleitet, befindet sich jedoch im Kanton Bern und verfügt über eine Anerkennung des Kantonalen Jugendamtes des Kantons Bern. Sie untersteht somit im Kanton Bern der öffentlichen Aufsicht und erbringt nach den Bestimmungen des Kantons Bern anerkannte Dienste. (…) 3.4 3.4.1 Gestützt auf § 29 Abs. 2 SEG können im Einzelfall auch Leistungen von ausserkantonalen Einrichtungen und damit auch von Dienstleistungsanbietern in der Familienpflege abgegolten werden, die nicht dem interkantonalen Recht unterstehen.