Nach der Trennung der Eltern zog die Mutter im August 2017 in den Kanton Bern, womit sich auch der zivilrechtliche Wohnsitz der beiden Geschwister in den Kanton Bern verschob. Ihr Unterstützungswohnsitz im Sinn des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (Zuständigkeitsgesetz, ZUG; SR Nr. 851.1) blieb jedoch weiterhin in der Luzerner Gemeinde Z. Im Oktober 2023 wies die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (Disg) die erneut gestellten Gesuche der Geschwister um Kostenübernahmegarantien ab. Dagegen erhob die Gemeinde Z beim Gesundheits- und Sozialdepartement Verwaltungsbeschwerde. Aus den Erwägungen: