| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Geschwister A und B sind seit März 2017 in der Pflegefamilie F in der Gemeinde Z im Kanton Luzern platziert, in welcher die Kinder schon zuvor mit ihren Eltern gewohnt hatten. Diese Pflegefamilie wird in der Familienpflege von der Organisation C, einem ausserkantonalen (Berner) Dienstleistungsanbieter, begleitet und unterstützt. Nach der Trennung der Eltern zog die Mutter im August 2017 in den Kanton Bern, womit sich auch der zivilrechtliche Wohnsitz der beiden Geschwister in den Kanton Bern verschob.