Die Beschwerdeführerin lebt in einem Vier-Personen-Haushalt. Der GBL für einen Vier-Personen-Haushalt betrug im Jahr 2022 Fr. 2153.–, was pro Kopf einen GBL in der Höhe von Fr. 538.25 ergibt (Skos-Richtlinien C.3.1, Version vom 1. Januar 2022). Somit verfügte die Beschwerdeführerin für Verkehrsauslagen des örtlichen Nahverkehrs über Fr. 32.85 pro Monat (6,1 % von Fr. 538.25). 3.4 Für den Besuch des Deutschkurses im Jahr 2022 entstanden der Beschwerdeführerin für die Fahrt von ihrem Wohnort Z nach Y monatlich Kosten.