ZeSo], 1998, S. 77). 3.3 Der GBL umfasst verschiedene Ausgabenpositionen für die alltäglichen Verbrauchsaufwendungen in einkommensschwachen Haushaltungen (sog. «Skos-Warenkorb»; vgl. Skos-Richtlinien C.3.1 mit Erläuterungen Bst. a). Von diesen Skos-Warenkorb-Positionen entfallen 6,1 Prozent auf Verkehrsauslagen für den örtlichen Nahverkehr (Skos, Praxishilfe «Skos-Warenkorb», Bern 2019). Dabei ist zu beachten, dass mit zunehmender Haushaltsgrösse der GBL pro Kopf abnimmt (Äquivalenzskala, siehe Skos-Richtlinien C.3.1 Ziff. 1bis mit Erläuterungen Bst. b) und somit weniger vom Grundbedarf für die einzelnen Warenkorb-Positionen pro Person zur Verfügung steht.