Dieser deckt auch die Verkehrsauslagen im örtlichen Nahverkehr ab (Skos-Richtlinien C.3.1, Ziff. 1.f.). Konkretisierend hält das Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe fest, dass unter die Verkehrsauslagen im örtlichen Nahverkehr Billette für Bahn, Tram, Bus, Halbtax sowie Velo-Ersatzteile fallen (Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe, Ausgabe 12 vom Januar 2023, Kapitel C.3.1.1, S. 17). Nebst dem GBL werden unter anderem auch SIL im Unterstützungsbudget berücksichtigt. Diese ermöglichen es, die Sozialhilfe individuell und nach Bedarf auszurichten. (…) Die Kosten für den örtlichen Nahverkehr sind grundsätzlich im GBL enthalten.