A reichte im Juni 2022 bei der zuständigen Dienststelle einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe ein. Bei der Berechnung des Sozialhilfebudgets wurden ausgabenseitig keine Wohnkosten für die private Unterkunft berücksichtigt, was A nach abgewiesener Einsprache mit Verwaltungsbeschwerde beim Gesundheits- und Sozialdepartement anfocht. Aus den Erwägungen: 4.2 Gemäss Artikel 82 Absatz 3 AsyIgesetz (AsylG; SR 142.31) ist die wirtschaftliche Sozialhilfe für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten.