Nach dem Grundsatz der Subsidiarität besteht kein Anspruch auf die Übernahme beziehungsweise Rückerstattung der Kosten für eine derartige private und freiwillige Hilfeleistung durch die Sozialhilfe. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A stellte im März 2022 beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch um Gewährung vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine, welches im Juni 2022 gutgeheissen wurde. Am 13. April 2022 zog A in eine private Unterkunft. A reichte im Juni 2022 bei der zuständigen Dienststelle einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe ein.