Aufgrund des ETH-Studiums wurde die Behandlung reduziert, um die Beschwerdeführerin nicht mit der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte zu destabilisieren. Weiter ging auch die Therapeutin davon aus, dass die Zumutbarkeit der Erbringung einer Eigenleistung bei einem erneuten Gespräch diskutiert werden müsse und nicht aufgrund des Gesprächs vom 19. Dezember 2019 für das zweite Studienjahr von einer Zumutbarkeit ausgegangen werden könne. Das Vorgehen der Sozialdienste, ohne ein zweites Standortgespräch (…) die Zumutbarkeit zu bejahen und einen Eigenbeitrag im Unterstützungsbudget anzurechnen, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.