Weiter ins Gewicht fällt die psychische Gesundheit der Beschwerdeführerin. Die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Erbringung einer Eigenleistung erfolgte auch in Absprache mit der Therapeutin der Beschwerdeführerin (…). Im Arztbericht der behandelnden Therapeutin Dr. med. A, FMH Psychiatrie und Psychologie, vom 21. September 2021 wird die psychische Situation der Beschwerdeführerin und das geplante therapeutische Vorgehen beschrieben. Aufgrund des ETH-Studiums wurde die Behandlung reduziert, um die Beschwerdeführerin nicht mit der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte zu destabilisieren.