Weiter sei während des Basisjahres ein Nebenjob nicht zu empfehlen. Später im Studium sei ein kleiner Teilzeit-Job möglich (…). Die Beschwerdeführerin befand sich zwar im April 2021 nicht mehr im eigentlichen Basisjahr, da sie die Prüfungen des Basisjahres bereits im Sommer 2020 zum ersten Mal absolviert hatte, dennoch kann auch nicht gesagt werden, dass sie das Basisjahr abgeschlossen hat. Sie musste den Lernstoff des Basisjahres weiterhin beziehungsweise erneut aufarbeiten und sich auf die Prüfungen vorbereiten.