Die Beschwerdeführerin startete im September 2019 mit dem Informatikstudium an der ETH. Am 19. Dezember 2019 wurde anlässlich des Standortgesprächs der Sozialdienste der Gemeinde Z mit der Beschwerdeführerin und ihrer Therapeutin vereinbart, dass die Beschwerdeführerin während des ersten Studienjahres keine Arbeitsbemühungen erbringen muss. Die Beschwerdeführerin solle sich «voll aufs Studium konzentrieren» können. Nach dem ersten Studienjahr (September 2020) werde ein erneutes Standortgespräch stattfinden (…). Ziel dieser Besprechung war offenbar, unter Einbezug der Therapeutin der Beschwerdeführerin die Zumutbarkeit der Erzielung eines Eigenbeitrages zu beurteilen.