Junge Erwachsene in Ausbildung werden demnach in denjenigen Fällen unterstützt, in denen die Einnahmen (z. B. Lehrlingslohn, Stipendien) nicht ausreichen und die Eltern den notwendigen Unterhalt nicht leisten können oder nicht bereit sind, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Leisten die Eltern keinen Unterhalt, besteht noch kein vollstreckbarer Rechtstitel und können die Voraussetzungen für Volljährigenunterhalt nicht von vornherein ausgeschlossen werden (z. B. weil die Eltern selber Sozialhilfe beziehen), ist zusammen mit dem jungen Erwachsenen zu versuchen, mit den Eltern eine Einigung zu erzielen.