Die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützte junge Frau begann nach dem Maturitätsabschluss ein Informatikstudium an der ETH Zürich. Nachdem die Studentin die Erstjahresprüfungen nicht bestanden, das Studium aber zum Zweck von deren Wiederholung fortgesetzt hatte, verlangte der Sozialdienst der Unterstützungsgemeinde von der Beschwerdeführerin, dass sie einen Eigenbeitrag von jährlich 3500 Franken an die Ausbildungs- und Lebenskosten leiste. In der Folge wurde ihr im Unterstützungsbudget einnahmenseitig ein Eigenbeitrag von monatlich Fr. 291.65 angerechnet, was eine entsprechende Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe bedeutete. Aus den Erwägungen: