So ist bei der Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu berücksichtigen, dass die Organe der Sozialhilfe Bestrebungen im Rahmen der zumutbaren Selbsthilfe bis zu einem gewissen Mass honorieren sollen, um Anreize zur eigenverantwortlichen Bedarfsminderung nicht im Keim zu ersticken. Analog zum Einkommensfreibetrag soll ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf eine Anrechnung sozialhilfebeziehenden Personen signalisieren, dass sich eigenständige Bemühungen auch lohnen. In Anlehnung an die Richtschnur für Ausnahmen bei freiwilligen Zuwendungen (oben, Ziff.