4. 4.1. (Ausführungen zur Höhe des Verkaufserlöses (Gutschrift)) 4.2. (…) Bei freiwilligen Zuwendungen von bescheidenem Umfang kann von einer Anrechnung im Sozialhilfebudget abgesehen werden (oben, Ziff. 3.2). Freiwillige Zuwendungen werden jedoch ohne rechtliche Verpflichtung erbracht und im Prinzip auch ohne Gegenleistung. Somit kann es sich beim Erlös aus dem Verkauf von persönlichen Effekten wie im vorliegenden Fall nicht um eine freiwillige Zuwendung handeln. Die Gutschriften gehen vorliegend vielmehr auf den Verkauf von persönlicher und gebrauchter Habe zurück und bewegen sich in einem bescheidenen Rahmen.