In gewissen Fällen drängen sich zusätzliche inhaltliche Wertungen auf. Beispielsweise bewirkt ein vor Unterstützungsbeginn bereits vorhandenes Vermögen, das während der Unterstützung verwertet wird (Ersatzanschaffung bzw. Surrogat, z.B. Verkauf eines Autos), keine Werterhöhung, sondern lediglich eine Vermögensumschichtung. Deshalb stellen Surrogate Vermögen (mit entsprechendem Vermögensfreibetrag) dar (Wizent, Sozialhilferecht, Rz. 616 und 619 f.).