Dazu gehören die dem persönlichen Gebrauch dienenden Gegenstände wie Kleider, Effekten, Hausgeräte, Möbel oder andere bewegliche Sachen, soweit sie unentbehrlich sind (Skos-Richtlinien D.3.1 und Erläuterungen Bst. a). 3.4. Nach Wizent ist für die Unterscheidung zwischen Einnahmen und Vermögen beim formalen Zufluss anzuknüpfen (Zuflusstheorie). Zuflüsse vor Beginn der Unterstützung stellen grundsätzlich Vermögen dar, Zuflüsse während der Unterstützung gelten als Einnahmen. Allerdings ist bei Zuflüssen während der Unterstützung zu differenzieren, ob damit zu Beginn der Unterstützung bereits Vorhandenes ersetzt wird oder nicht.