Diese Voraussetzungen müssen daher beim Erlass einer Rückerstattungsverfügung geprüft werden. Es ist nicht zulässig, diesen Voraussetzungen erst nach Eintritt der Rechtskraft einer Rückerstattungsverfügung im Zusammenhang mit dem Eintreiben der Rückerstattungsforderung Rechnung zu tragen. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A bezog von der Gemeinde X wirtschaftliche Sozialhilfe. Als er eine entsprechende Schuldanerkennung nicht unterzeichnen wollte, erliess der Gemeinderat als Sozialhilfebehörde eine Verfügung, mit welcher der Bezug der wirtschaftlichen Sozialhilfe festgestellt wurde und die Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe angeordnet wurde.