Aus den Erwägungen: 3.3 (…) Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführerin die Mutterschaftsentschädigung im Rahmen einer Lohnfortzahlung monatlich ausbezahlt wurde, wobei keine Lücken in der Lohnfortzahlung auszumachen sind. Aber selbst wenn mit dem Geldzufluss (…) Ansprüche aus einer Zeit vor dem Bezug von Sozialhilfegeldern hätten abgegolten werden sollen, ist dies für die Beurteilung der Frage, ob dieser Zufluss hätte gemeldet und in der Folge bei der Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe berücksichtig werden müssen, unerheblich.