Auf die Erhebung amtlicher Kosten sei zu verzichten. Zur Begründung machte A geltend, er verfüge über monatliche Einkünfte von 3‘300 Franken, seine Ehefrau habe Ende Mai 2012 ihre Arbeitsstelle verloren und sei seither arbeitslos. Zudem befänden sich seine Kinder in Ausbildung. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hiess die Beschwerde insoweit gut, als es den Einspracheentscheid des Gemeindesrates Y vom 8. Mai 2013 aufhob und die Sache zur Entscheidung in der Sache selbst an den Gemeinderat zurückwies.