Am 1. Februar 2012 wies der Gemeinderat das Erlassgesuch von A formell ab. Dagegen erhob dieser am 19. Februar 2012 Einsprache und beantragte erneut den Erlass der restlichen 12‘000 Franken, eventualiter die Tilgung der Restschuld in monatlichen Raten von 200 Franken. Weiter stellte er den Antrag, dass ihm die aufgelaufenen Zinsen für die Restschuld und die ihm auferlegten amtlichen Kosten zu erlassen seien. Der Gemeinderat hob auf die Einsprache hin am 8. Mai 2013 seinen Entscheid vom 10. Januar 2012 auf. Er traf dabei indessen keinen Sachentscheid mehr, sondern trat im neuen Entscheid auf das Erlassgesuch von A nicht mehr ein.