| | Entscheid: | A bezog von der Gemeinde Y für sich und seine Familie vom 1. August 2005 bis 30. November 2006 wirtschaftliche Sozialhilfe. Mit Entscheid vom 6. Juli 2009 verpflichtete ihn das kommunale Sozialamt, 20‘000 Franken davon zurückzuerstatten, weil Abklärungen ergeben hätten, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse infolge einer Erbschaft verbessert hätten. Auf die gegen diesen Entscheid erhobene Einsprache trat der Gemeinderat am 23. Oktober 2008 wegen Fristversäumnisses nicht ein. Der Einspracheentscheid blieb unangefochten.