Regional gesehen sind also lediglich rund 0,13 Prozent der Mitglieder des Schweizerischen Podologen-Verbandes von der angefochtenen Verfügung betroffen. Legt man einen grosszügigeren Massstab an und berücksichtigt man alle im Kanton Luzern registrierten 52 Mitglieder des Berufsverbandes, sind etwa sieben Prozent seiner Mitglieder betroffen. Gemessen an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügen die ermittelten Werte von 0,13 Prozent beziehungsweise sieben Prozent bei weitem nicht, um anzunehmen, dass eine Mehrheit beziehungsweise eine Grosszahl der Mitglieder des Schweizerischen Podologen-Verbandes von der angefochtenen Bewilligung betroffen seien.