auch Regionalgruppen, welche die lokalen und regionalen Aufgaben gemäss dem Organisationsreglement wahrnehmen. Dabei bilden die Mitglieder eines Kantons oder einer Region – im Minimum ein Kanton – eine Regionalgruppe. Allerdings sind die Regionalgruppen keine juristischen Personen, sondern lediglich als eine organisatorische Grösse innerhalb des Berufsverbandes anzusehen. Folglich wäre eine solche Regionalgruppe auch nicht befugt, eine Verbandsbeschwerde einzureichen (vgl. dazu die Ausführungen oben in E. 4.1).